im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie ein Recht auf ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung. Als Arzt bin ich jedoch zur Einhaltung der wirtschaftlichen Maßgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gezwungen. Leistungen, die über das unbedingt Notwendige hinausgehen nennt man "Individuelle Gesundheitsleistungen = IGEL"; bzw. außervertragliche Leistungen. Diese Leistungen sind Wunschleistungen , deren Kosten n i c h t von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Folgende Leistungen werden in meiner Praxis angeboten:
Sollten Sie an der Durchführung einer der genannten Leistung interessiert
sein, so sprechen Sie uns bitte an.
Auch meine Mitarbeiterinnen geben Ihnen gern Auskunft.
Die Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Ärzte
(GOÄ) abgerechnet.
Die Preise sind telefonisch in der Anmeldung oder per
E-Mail
zu erfragen.